Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von Breit Media GmbH, Elisabethenstraße 11, 61348 Bad Homburg, E-Mail: info@breitmedia.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
§1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
  4. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Der verbindliche Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Auftragnehmers, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, u.a. Erstellung einer Social Media Strategie (u.a. Zielgruppe definieren, Positionierung ausarbeiten); Erstellung, Optimierung und Pflege von Social Media Profilen sowie den damit verbundenen Inhalten (Erstellung und Verwendung von Bildern, Videos, Grafiken, Texten); Community-Management sowie Interaktion mit dem Netzwerk, bezahlte Anzeigen (Paid Ads), Trainings und Traininganahe Dienstleistungen sowie Support im Bereich Marketing. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
  3. Der Auftragnehmer kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
  5. Sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das der Auftragnehmer an der Leistungserbringung verhindert ist.
  6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Auftragnehmer getragen. Bei Vertragsschluss des Auftraggebers mit Dritten tritt der Auftragnehmer nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§3 Vertragsschluss
  1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Auftragnehmers stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Auftraggeber nur ein, dem Auftragnehmer ein verbindliches Angebot zu machen.
  2. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
  3. Sofern der Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, indem dieser dem Auftraggeber eine Bestätigung in Textform übersendet.
§4 Vergütung
  1. Die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Auftragnehmers angegeben und verbindlich.
  2. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  3. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
  4. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§5 Zahlung, Rechnung
  1. Die geschuldete Vergütung ist ausschließlich im Voraus zu begleichen und ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dabei ist der Rechnungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers entscheidend. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail für den jeweiligen Leistungszeitraum (z.B. als PDF).
  2. Erfolgt die Leistungserbringung in mehreren Zeitabschnitten, ist die Vergütung vor Beginn der einzelnen Zeitabschnitte oder insgesamt für alle Vertragszeiträume zu entrichten.
  3. Ist eine einmalige Zahlung vereinbart, z.B. Setup-Gebühr, so ist diese vor Vertragsbeginn zu entrichten. Der Vertragsbeginn wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
  4. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung bis zur Begleichung der Zahlung einstellen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich dadurch nicht. Der Auftraggeber hat während des Zahlungsverzuges keinen Anspruch auf die Leistungen.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Auftraggeber sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Auftragnehmer dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
  2. Ob der Auftraggeber seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
  3. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers, welche des Auftragnehmers an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (z.B. Social Media Content). Kommt der Auftraggeber einer seiner Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen zu handeln.
  4. Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  5. Die Zugangsdaten für eine vom Auftragnehmer bereitgestellte digitale Plattform, Shared Drive etc. sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Auftragnehmer ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.
§7 Zurückbehaltungsrecht
  1. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
  2. Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Auftragnehmers unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§8 Haftung, Verjährung
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Auftragnehmer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
  2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Auftragnehmer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung des Auftraggebers deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  3. Der Auftragnehmer haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§9 Laufzeit, Kündigung
  1. Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
  2. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Auftragnehmer kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
  3. Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
  4. Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
  5. Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um drei weitere Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber vier Wochen, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
§10 Urheberrecht
  1. Alle vom Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erkennt die ausschließlichen Rechte des Auftragnehmers an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
  2. Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Auftragnehmers abzuändern und dann zu verwerten.
  3. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
  4. Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§11 Unterlagen des Auftraggebers
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Auftragnehmer überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
  3. Nach Erfüllung der Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Auftraggeber oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und für die Schriftstücke, die der Auftragnehmer bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
  4. Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
  5. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
  6. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§12 Vertraulichkeit, Äußerungen
  1. Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Sofern der Auftraggeber online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Auftragnehmer oder anderen Kunden des Auftragnehmers teilnimmt, hat der Auftraggeber gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber bei wiederholten schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers berührt.
  3. Dem Auftragnehmer ist gestattet, den Auftraggeber namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
  5. Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Auftraggeber oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§13 Elektronische Kommunikation
  1. Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Aufragnehmer kann per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer entsprechend in Textform informieren.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§14 Schlussbestimmungen
  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder des Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Oktober 2024
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