Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnisse – insbesondere Werbetexte, Anzeigen, Creatives, Grafiken, Videos, Fotos, KI‑basierte Inhalte, KI‑Avatare, Strategien, Konzepte, Landingpages, technische Einstellungen, Kampagnenstrukturen sowie sonstige Materialien – bleiben das geistige Eigentum des Auftragnehmers.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (z.B. Fotos, Videos, Logos, Texte) bleiben im Eigentum bzw. in den Rechten des Auftraggebers. Durch Bearbeitung, Anpassung oder KI‑gestützte Weiterverarbeitung dieser Materialien entstehende neue Inhalte, Varianten, KI‑Avatare, Creatives oder sonstige Arbeitsergebnisse stellen eigenständige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dar und verbleiben in dessen geistigem Eigentum. Der Auftraggeber erhält hieran lediglich die im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte.
Unabhängig davon verbleiben beim Auftragnehmer sämtliche Rechte an eigenem Know-how sowie an im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Strukturen, Konzepten, technischen Umsetzungen, Templates, Muster‑Anzeigen, Textbausteinen, Gestaltungs‑ und Optimierungslogiken. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese in anonymisierter Form, ohne kundenspezifische Kennzeichen, für zukünftige Projekte weiterzuverwenden.
Vom Auftragnehmer bereitgestellte oder aufgesetzte Inhalte, Strukturen, Prozesse, Vorlagen und arbeitsbezogene Systeme, die der Durchführung der Zusammenarbeit dienen, verbleiben vollständig im Eigentum bzw. in der Kontrolle des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Vertragsende sämtliche hierauf bezogenen Zugänge zu entziehen oder zu deaktivieren.
Zugänge, Vorlagen oder technische Umsetzungen, die ausschließlich im System des Auftraggebers erstellt werden (z. B. Werbekonten oder Buchungstools), bleiben dort bestehen. Eine eigenständige Weiterverwendung der vom Auftragnehmer erstellten Inhalte oder Strukturen ohne entsprechende Nutzungsrechte ist unzulässig.
Die Weitergabe oder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern sich eine solche nicht bereits aus dem Vertragszweck ergibt.
Landingpages sowie sonstige technische Umsetzungen, die vom Auftragnehmer ausschließlich für die Werbemaßnahmen des Auftraggebers bereitgestellt werden, werden nach Vertragsende deaktiviert. Sämtliche Werbetexte, Creatives, KI-Avatare, Bilder, Videos, Anzeigenvarianten und sonstige vom Auftragnehmer erstellte Inhalte dürfen nach Vertragsende nicht weiter verwendet, verbreitet, vervielfältigt, verändert oder in anderer Form genutzt werden. Die dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Vertragsende automatisch. Eine Übergabe der erstellten Materialien an den Auftraggeber nach Vertragsende ist ausgeschlossen.