Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von Breit Media GmbH, Elisabethenstraße 11, 61348 Bad Homburg, E-Mail: info@breitmedia.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
§1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
  4. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Der verbindliche Umfang der Leistung richtet sich ausschließlich nach der schriftlichen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag oder Angebot. Allgemeine werbliche Informationen sind unverbindlich. Mündliche Abreden oder Leistungsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail).
  2. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich bezahlter Werbeanzeigen. Dies umfasst insbesondere: - Erstellung einer individuellen Werbestrategie (Zielgruppe, Werbebotschaft und Positionierung) - Erstellung von Werbetexten, Creatives und ggf. KI‑basierten Videos, - Erstellung und/oder Anpassung von Landingpages, - technische Einrichtung von Werbekampagnen, - laufende Optimierung der Werbekampagnen während der Vertragslaufzeit.
  3. Die Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg (wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Kennzahlen oder Leads).
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
  5. Das Onboarding ist zwingende Voraussetzung für die Vorbereitung und Durchführung des Setups. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Onboardings alle für die Erstellung und Schaltung der Werbekampagnen erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge bereit. Der Auftragnehmer beginnt mit dem Setup erst nach erfolgtem Onboarding. Werden die notwendigen Informationen oder Zugänge vom Auftraggeber nicht rechtzeitig bereitgestellt, verschiebt sich der Beginn des Setups sowie der Start der Werbekampagnen entsprechend. Eine Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung eines bestimmten Starttermins besteht in diesem Fall nicht.
  6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten/Werbekampagnen gegenüber Werbeplattformen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Auftragnehmer getragen. Bei Verträgen, die der Auftraggeber zur Durchführung der Kampagnen direkt mit Dritten (z.B. Meta, Google) schließt, handelt der Auftragnehmer weder als Bevollmächtigter noch als Erfüllungsgehilfe. Die Zahlungsverpflichtungen bestehen allein zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.
§3 Vertragsschluss
  1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Auftragnehmers stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Auftraggeber nur ein, dem Auftragnehmer ein verbindliches Angebot zu machen.
  2. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande, indem der Auftraggeber das übermittelte Angebot bestätigt. Die Bestätigung kann elektronisch über die bereitgestellte Annahmefunktion, per E-Mail oder Messenger in Textform oder schriftlich erfolgen. Mit Zugang der Bestätigung beim Auftragnehmer gilt das Angebot als angenommen.
§4 Vergütung
  1. Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
  2. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  3. Die Vergütung ist entsprechend der vertraglichen Vergütungsstruktur zu entrichten. Eine vereinbarte Setup-Gebühr ist als einmalige Vergütung vor Beginn des Setups fällig. Ist die Vergütung als monatlicher Festpreis ausgestaltet, handelt es sich um eine nach Zeitabschnitten bemessene Vergütung; sie ist jeweils im Voraus zum Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten. Bei einer erfolgsbasierten Vergütung pro Lead/Interessentenanfrage wird die angefallene Vergütung jeweils zum Ende eines Kalendermonats abgerechnet. Abweichende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§5 Zahlung, Rechnung
  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die jeweils fälligen Vergütungsbestandteile eine Rechnung per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers.
  2. Ist eine einmalige Zahlung vereinbart, z.B. Setup-Gebühr, so ist diese vor der Leistungserbringung zu entrichten. Die Zahlungsbedingungen sind der Rechnung zu entnehmen. Wenn nichts anderes vereinbart, dann innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung.
  3. Bei erfolgsbasierter Vergütung rechnet der Auftragnehmer am Ende eines Kalendermonats alle im Abrechnungszeitraum generierten Interessentenanfragen gemäß der vereinbarten Definition ab. Dies gilt unabhängig vom Startdatum der Kampagnen. Interessentenanfragen, die im laufenden Monat generiert werden, sind ab dem ersten Tag der Aktivierung der Kampagne vergütungspflichtig. Eine Interessentenanfrage gilt als vergütungspflichtig, sobald der Interessent sich über das vereinbarte Kontakt- oder Buchungssystem registriert oder ein entsprechendes Kontaktformular absendet. Maßgeblich für die Abrechnung ist die im vereinbarten System dokumentierte Registrierung/Buchung.
§6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Auftraggeber sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Auftragnehmer dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
  2. Verhindern fehlende Mitwirkungen des Auftraggebers oder andere von ihm zu vertretende Umstände das Onboarding, die Durchführung des Setups oder der Werbekampagnen, verschiebt sich der vereinbarte Terminplan entsprechend. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach oder werden aus Sicht des Auftragnehmers notwendige und relevante Informationen nicht bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bereitstellung der Informationen auszusetzen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein geeignetes Buchungstool einzusetzen, das dem Auftragnehmer eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Terminbuchungen ermöglicht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle relevanten Informationen aus dem Buchungstool dem Auftragnehmer uneingeschränkt zur Verfügung stehen, damit eine korrekte Abrechnung der Leads/Interessentenanfragen erfolgen kann. Bei technischen Störungen, Fehlfunktionen oder Ausfällen des Buchungstools ist der Auftragnehmer berechtigt, Einsicht in alternative Nachweise oder systemische Daten für den betroffenen Zeitraum zu verlangen. Der Auftraggeber stellt diese Nachweise vollständig zur Verfügung und sichert zu, dass eine lückenlose Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
  4. Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  5. Die Zugangsdaten für bereitgestellte Plattformen, Shared Drives oder Systeme sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist untersagt.
§7 Zurückbehaltungsrecht
  1. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, laufende Werbekampagnen unverzüglich zu pausieren oder zu deaktivieren. Der Auftraggeber hat während des Zahlungsverzuges keinen Anspruch auf die Leistungen.
  2. Besteht nach Mahnung der begründete Verdacht, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht nachkommen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kampagnen dauerhaft zu deaktivieren und alle dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Eine weitere Nutzung der Kampagnen, Inhalte oder technischen Einstellungen durch den Auftraggeber ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Auftragnehmers unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§8 Haftung, Verjährung
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Auftragnehmer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
  2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Auftragnehmer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung des Auftraggebers deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  3. Der Auftragnehmer haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- oder Programmverluste sowie nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittplattformen wie Werbenetzwerken, Buchungstools, Hostingsystemen oder CRM-Diensten. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§9 Laufzeit, Kündigung
  1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungserbringung einzustellen, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist leistet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die restliche Vertragslaufzeit eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 400€ pro begonnene Woche geltend machen. Die Schadenspauschale berücksichtigt entgangene Vergütungen, Vorhaltekosten, eingeplante Personal- und Ressourcenbindungen sowie entgangene Deckungsbeiträge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
  4. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils drei 12 Wochen, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
§10 Urheberrecht
  1. Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnisse – insbesondere Werbetexte, Anzeigen, Creatives, Grafiken, Videos, Fotos, KI‑basierte Inhalte, KI‑Avatare, Strategien, Konzepte, Landingpages, technische Einstellungen, Kampagnenstrukturen sowie sonstige Materialien – bleiben das geistige Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (z.B. Fotos, Videos, Logos, Texte) bleiben im Eigentum bzw. in den Rechten des Auftraggebers. Durch Bearbeitung, Anpassung oder KI‑gestützte Weiterverarbeitung dieser Materialien entstehende neue Inhalte, Varianten, KI‑Avatare, Creatives oder sonstige Arbeitsergebnisse stellen eigenständige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers dar und verbleiben in dessen geistigem Eigentum. Der Auftraggeber erhält hieran lediglich die im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte.
  3. Unabhängig davon verbleiben beim Auftragnehmer sämtliche Rechte an eigenem Know-how sowie an im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Strukturen, Konzepten, technischen Umsetzungen, Templates, Muster‑Anzeigen, Textbausteinen, Gestaltungs‑ und Optimierungslogiken. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese in anonymisierter Form, ohne kundenspezifische Kennzeichen, für zukünftige Projekte weiterzuverwenden.
  4. Vom Auftragnehmer bereitgestellte oder aufgesetzte Inhalte, Strukturen, Prozesse, Vorlagen und arbeitsbezogene Systeme, die der Durchführung der Zusammenarbeit dienen, verbleiben vollständig im Eigentum bzw. in der Kontrolle des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Vertragsende sämtliche hierauf bezogenen Zugänge zu entziehen oder zu deaktivieren.
  5. Zugänge, Vorlagen oder technische Umsetzungen, die ausschließlich im System des Auftraggebers erstellt werden (z. B. Werbekonten oder Buchungstools), bleiben dort bestehen. Eine eigenständige Weiterverwendung der vom Auftragnehmer erstellten Inhalte oder Strukturen ohne entsprechende Nutzungsrechte ist unzulässig.
  6. Die Weitergabe oder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern sich eine solche nicht bereits aus dem Vertragszweck ergibt.
  7. Landingpages sowie sonstige technische Umsetzungen, die vom Auftragnehmer ausschließlich für die Werbemaßnahmen des Auftraggebers bereitgestellt werden, werden nach Vertragsende deaktiviert. Sämtliche Werbetexte, Creatives, KI-Avatare, Bilder, Videos, Anzeigenvarianten und sonstige vom Auftragnehmer erstellte Inhalte dürfen nach Vertragsende nicht weiter verwendet, verbreitet, vervielfältigt, verändert oder in anderer Form genutzt werden. Die dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Vertragsende automatisch. Eine Übergabe der erstellten Materialien an den Auftraggeber nach Vertragsende ist ausgeschlossen.
§11 Unterlagen des Auftraggebers
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Auftragnehmer überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
  3. Nach Erfüllung der Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Auftraggeber oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und für die Schriftstücke, die der Auftragnehmer bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
  4. Eine externe Nutzung konkreter, den Auftraggeber identifizierender Arbeitsergebnisse (z.B. Screenshots mit Logo, namentliche Fallstudien) zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers oder in vollständig anonymisierter Form; Vertrauliches und Geschäftsgeheimnisse werden nicht offengelegt.
  5. Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
  6. Eine vertragliche Aufbewahrungspflicht über gesetzliche Pflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen sowie datenschutzrechtliche Lösch-/Aufbewahrungspflichten) hinaus wird nicht begründet. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten und eine ggf. gesondert vereinbarte Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
  7. Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Dateien und Zugänge technisch einwandfrei und frei von Schadsoftware sind und dass dem Auftragnehmer rechtmäßige Zugriffsrechte auf die hierfür erforderlichen Systeme erteilt werden.
§12 Vertraulichkeit, Äußerungen
  1. Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Dem Auftragnehmer ist gestattet, den Auftraggeber namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, jeweils nur nach vorheriger Zustimmung in Textform des Auftraggebers oder in vollständig anonymisierter Form, dies gilt auch nach Vertragsende.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich, behördlich oder durch gerichtliche Anordnung zwingend erforderlich ist oder gegenüber beauftragten Rechts-/Steuerberatern sowie zur Zahlungsabwicklung notwendigen Banken/Dienstleistern erfolgt. Diese Empfänger sind jeweils zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
  4. Die Vertragsparteien unterlassen öffentliche oder private Äußerungen, die den Ruf oder die Geschäftsinteressen der jeweils anderen Partei schuldhaft schädigen könnten. Der Auftragnehmer behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über ihn und seine Leistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§13 Elektronische Kommunikation
  1. Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kann per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer entsprechend in Textform informieren.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§14 Schlussbestimmungen
  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  3. Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, technischen oder organisatorischen Anpassungen oder Marktgegebenheiten) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dies gilt nur für laufende Dauerschuldverhältnisse und nur, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere Art und Umfang der Hauptleistung, Vergütung oder Vertragslaufzeit) zu Lasten des Auftraggebers geändert werden. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E Mail informiert. Die Mitteilung weist auf die Änderungen, die Frist und die Folgen eines Widerspruchs hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht er fristgemäß, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung außerordentlich zu kündigen.
Stand: Dezember 2025